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ab 2007 Elterngeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Reiner   
Wednesday, 3. January 2007

Das Elterngeld ist eine steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern, das am 01. Januar 2007 das vorige Erziehungsgeld ersetzt hat.

Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für einen kurzen Zeitraum von gewöhnlich einem Jahr unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Lohnersatz.

Deutschland

Deutschland hat mit nur 1,3 Kindern pro Frau eine Geburtenrate unter dem EU-Durchschnitt, jedoch, anders als gemeinhin behauptet, nicht die niedrigste der Welt. Unter den derzeit 25 EU-Staaten liegen noch zehn darunter. Schon Mitte der 1970er Jahre sank die Geburtenrate auf 1,4 Kinder pro Frau ab. Ideal für eine Konstanthaltung der Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung ist in Deutschland eine Geburtenrate von 2,1 Kindern pro Frau. Unterdurchschnittlich ist die Zahl der Geburten bei besser gebildeten und besser verdienenden Frauen, insbesondere bei Akademikerinnen, für die die Opportunitätskosten der Einkommenseinbußen bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch ein Kind bisher am höchsten waren.

Um Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung zu erleichtern, plante die SPD bereits in der 15. Legislaturperiode ein einkommensabhängiges Elterngeld nach skandinavischem Modell. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 warb sie mit diesem Konzept um Wählerstimmen. Das Elterngeld sollte laut Plänen von Familienministerin Renate Schmidt langfristig das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das gegenwärtig bis zu 24 Monate lang gewährt wird.

Im Gegensatz zu der kindbezogenen Sozialleistung Erziehungsgeld, das bei Nichtüberschreitung festgesetzter Einkommensgrenzen als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, ist das Elterngeld als eine elternbezogene Lohnersatzleistung ausgestaltet, die sich am vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Vom skandinavischen Modell ist die Regelung übernommen worden, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils ein festgelegter Anteil der Elternzeit reserviert ist. Indirekt soll damit die früher als Erziehungsurlaub bezeichnete Elternzeit, die für Mütter und Väter beruflich riskant ist, auf eine kürzere Zeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das bereits 2005 in Kraft getreten ist, ein bedarfsgerechter Aufbau von Betreuungsangeboten für Unter-Dreijährige angestrebt. Das Ziel, den Übergang vom Elterngeld in eine Kinderbetreuung zu garantieren, wird im Koalitionsvertrag der Großen Koalition bekräftigt. Er sieht vor, gegebenenfalls ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen. Das Elterngeldgesetz ist am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossen worden und gilt für Geburten ab dem 1. Januar 2007.

  • Für Normal- und Gutverdiener beträgt die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Netto-Einkommens.
  • Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
  • Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwei Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um 0,1 Prozentpunkte.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das individuelle Durchschnittseinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges (nicht des Erziehungsgeldbezuges!) außer Betracht, so dass sich auch dann noch die (Vollzeit-)Berufstätigkeit vor der Geburt des ersten Kindes auszahlt.
  • Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte „Partnermonate“ verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Voraussetzung dafür ist, dass für zumindest zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens für die berechtigte Person besteht. Eine solche Minderung des Erwerbseinkommens liegt auch dann vor, wenn statt des Einkommens Mutterschaftsgeld oder Ersatzleistungen bezogen werden.
  • Andererseits gelten Lebensmonate des Kindes , in denen mindestens an einem Tag Mutterschaftsleistungen oder dem Elterngeld vergleichbare ausländische Leistungen bezogen werden, als Monate , für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht.
  • Das Elterngeld wird an Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende ausgezahlt.
  • Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können unter bestimmten Voraussetzungen die beiden „Partnermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen.
  • Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
  • Das Elterngeld gilt für Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
  • Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
  • Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.
  • Wer zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder hat - das Neugeborene mitgezählt - erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
  • Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
  • Das Elterngeld ist sozialabgaben- und steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Kritik am Elterngeld

Der Versuch, durch die beiden Partnermonate die familieninterne Aufgabenverteilung staatlich zu beeinflussen, ist nach Auffassung von Kritikern verfassungsrechtlich problematisch. Sie sehen insbesondere den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt, der die Pflege und Erziehung der Kinder als das „natürliche Recht der Eltern“ garantiere. Außerdem schütze Art. 6 Abs. 1 GG die Entscheidung von Eheleuten über die Arbeitsteilung während der Ehe, frei von staatlicher Beeinflussung. Beiden Argumenten wird entgegengehalten, dass Art. 3 Abs. 2 GG den Staat verpflichtet, Maßnahmen zur tatsächlichen Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu treffen.

Während das bisherige Erziehungsgeld als kindbezogene Sozialleistung konzipiert ist, wird das Elterngeld in erster Linie eine elternbezogene Lohnersatzleistung sein. Für nicht Berufstätige, Geringverdiener, Studenten (v.a. für jene, die kein Bafög erhalten und daher von Studentenjobs leben) und auch all jene Studenten, Doktoranden oder Postdoktoranden, die ein staatliches Forschungsstipendium erhalten (haben), hat das eine teils erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben. Das Elterngeld wird hingegen für höchstens 12 bis 14 Monate gezahlt. Wer es zwei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, erhält monatlich den halben Betrag, der für Nicht-Erwerbstätige gerade mal 150 Euro ausmacht. Folglich ist das Elterngeld nur für Normal- und insbesondere Gutverdienende, die bisher aufgrund der Höhe des Einkommmens kein bzw. maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, eine finanzielle Verbesserung.

Kritisiert wird die Konstruktion des Elterngeldes, das keine reine Lohnersatzleistung ist, sondern zu etwa einem Drittel als Sozialleistung gezahlt wird (Mindestelterngeld). Insbesondere die Kombinationsmöglichkeit von ALG I und Elterngeld wird vom Bundesrechnungshof bemängelt und als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bezeichnet, genauso wie die Möglichkeit für Alleinerziehende, die „Partnermonate“ für sich in Anspruch zu nehmen. Diese Regelungen seien großzügiger, als es zur Erfüllung des Gesetzeszweckes nötig ist.

Weitere Angriffsfläche für Kritik liefert die am Geburtstag orientierte Stichtagsregelung, mit der das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes tritt. Während für Geburten bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin Erziehungsgeld gezahlt wird, gilt das Elterngeldgesetz nur für Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird. Durch diese Übergangsregelung wird insbesondere für Geringverdiener der Vertrauensschutz gewährleistet, indem das bereits laufende Erziehungsgeld weiterhin bis zu 24 Monate gezahlt wird. Hingegen bedeutet dies für besser verdienende Familien, deren Kind bis Ende 2006 geboren wurde, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber der ab 2007 geltenden Gesetzeslage.

Da das Elterngeld erst für Kinder gezahlt wird, die nach dem 1.1.2007 (0 Uhr) geboren werden, gab es im Dezember 2006 Presseberichte, dass einige Eltern versuchen, künstlich die bevorstehende Geburt ihres Kindes bis ins neue Jahr verzögern zu lassen.[2]

 

Frankreich

Frankreich kündigte im September 2005 die Einführung eines monatlichen Elterngeldes von 750 Euro an. Diese Möglichkeit soll ab dem dritten Kind als Alternative zum dreijährigen Erziehungsurlaub angeboten werden; während des Erziehungsurlaubs beträgt der Lohnausgleich für Eltern lediglich 512 Euro. Das Elterngeld ist auf ein Jahr befristet.

Das Elterngeld soll Eltern, die bereits Kinder haben, mehr Zeit und mehr Geld zur Verfügung stellen. Zugleich bedeutet es für den Staat niedrigere Ausgaben, da die Unterstützungszeit kürzer ist als beim Erziehungsurlaub. Das bevölkerungspolitische Ziel des Elterngeldes ist zudem die Erhöhung der Fertilitätsrate in Frankreich von derzeit 1,9 Kindern pro Frau auf mindestens 2,1 Kinder.

 

Skandinavien

In Schweden besteht ein einjähriger Anspruch auf ein Elterngeld als 80-prozentige Lohnersatzleistung. Weitere vier Monate kann ein pauschaler Grundbetrag gezahlt werden. Zusätzlich dürfen die Elternteile ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um bis zu zwei Stunden täglich verkürzen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Die Erhöhung der Geburtenrate in Schweden wird auf diese Praxis zurückgeführt. Auch die Familienarmut wurde durch das Elterngeld gesenkt.

In Norwegen haben Eltern Anspruch auf Elterngeld für ein Jahr in Höhe von 80 Prozent des früheren Lohns oder alternativ für 42 Wochen zu 100 Prozent. In Finnland wird Elterngeld für neun Monate und in Dänemark für mindestens sechs Monate ausbezahlt.

 

 Quellenangabe:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 3. January 2007 )
 
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